BilMOG / E-Bilanz
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) und dem § 5b EStG wird es für alle Unternehmungen zur Pflicht die Übermittlung des Inhaltes von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch zu übermitteln und deren Gliederung und Inhalte entsprechend den Gesetzesänderungen anzupassen. Die Neuregelung greift erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Deregulierung
- Entlastung von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand
- Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung in Abhängigkeit der Unternehmensform
Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
HGB wird gleichwertig mit internationalen Rechnungslegungsstandards, wie IFRS, ist dabei kostengünstiger und einfacher in der Handhabung, da nur ein Rechenwerk („Einheitsbilanz“) aufzustellen ist
- In der Bilanz können künftig immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlage¬vermögens, wie Know-how angesetzt werden
- Bilanzierungswahlrecht latenter Steuern
- Finanzinstrumente müssen zum Bilanzstichtag mit dem Marktwert (Fair Value) bewertet werden
- Die Bewertung von Rückstellungen wird dynamisiert (abzinsen), realistischer (erhöhte Wertansätze bei Pensionsrückstellungen) und kann über mehrere Jahre angesammelt werden
- Wahlrechte die steuerlich nicht anerkannt waren werden abgeschafft, z.B. Rückstellungen für eigenen Instandsetzungsaufwand
- Es entstehen umfangreiche Änderungen bezüglich der Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Anhangvorschriften durch die Modernisierungsmaßnahmen
- Erhöhung der Transparenz über die wirtschaftliche Situation zwischen Zweckgesellschaften und Konzern
- Zusätzliche EU-rechtliche Vorgaben, speziell in punkto Unternehmensführungsbericht, werden mit minimal möglicher Belastung für die Unternehmen umgesetzt
Die Umsetzung der E-Bilanz ist seit dem 01.01.2012 Pflicht
- Als Übermittlungsformat wurde XBRL (eXtensible Business Reporting Language) festgelegt
- Der amtlich vorgeschriebene Datensatz – die XBRL-Taxonomie – ist in der Unternehmenssoftware zu integrieren
Unser Angebot für bestehende Geschäftspartner und Neukunden
Das Bilanzmodernisierungsgesetz wird jeden unserer Geschäftspartner und Neukunden betreffen, wobei die Höhe und der Aufwand der Anpassungen lediglich unternehmensindividuell in Zusammenarbeit mit Ihnen und unseren Spezialisten analysiert werden kann.
Wir unterstützen Sie hinsichtlich folgender Fragen/Problemstellungen:
- Überprüfung des ERP Systems auf XBRL-Konformität
- Abgleich der unternehmensinternen Bilanzstruktur mit geforderter Taxonomie (Darstellung/Gliederung der zu übermittelnden Daten)
- Ggf. Anpassung des Kontenplans und der unternehmensinternen Prozesse
- Abbildung der Steuerbilanz im ERP System
- Umsetzung der Anforderungen in SAP
- Erstellung Projektplan

